Konsultationen

Für Einzelbehandlungen stehen Ihnen ausschließlich die beiden Inhaber Wolfgang T. Müller und Silvia Martinek der Gemeinschaftspraxis zur Verfügung.

Möchten Sie eine Einzelsitzung, so rufen Sie wegen einer Terminvereinbarung einfach an unter:
+043 (0) 676-4548290

oder: Hier kann gleich ein Termin online gebucht werden:

Konsultationen unter anderem bei:

  • Wiedererlangung der körperlichen und geistig-energetischen Ausgewogenheit
  • Energetische Unterstützung beim Gesundwerdungsprozeß
  • Spirituelle Beratung
  • Channelings (Botschaften aus der geistigen Welt)
  • Energetische Paarberatung

Energetische Beratung im Rahmen des Humanenergetiker-Gewerbes insbesondere bei folgenden Themen:

  • Burnout / Mobbing / berufliche Veränderung hin zur Berufung
  • Angststörungen / Panikattacken
  • Problematische Kindererziehung
  • Missbrauch
  • Partnerschaftsprobleme
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Belastungen aus früheren Leben
  • Einschränkende Schwüre, Eide, Versprechungen, Anhaftungen
  • Mangelndes Selbstwertgefühl
  • Spirituelle Trauerbegleitung

Energetische Behandlung im Rahmen des Humanenergetiker-Gewerbes insbesondere bei folgenden Themen:

  • Beckenschiefstand
  • Wirbelsäulenbegradigung u.a. Skoliose
  • Krebs
  • Organschäden
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Seelische Erkrankungen
  • Burnout
  • Panikattacken
  • Phobien

Sehr wichtig!

Wir geben niemals Heilversprechen ab, können und dürfen dies auch nicht und wir arbeiten auch nicht auf Erfolgsbasis, sondern nach fest vereinbarten Stundensätzen der Inanspruchnahme (Honorierung unserer Lebenszeit).
Weiterhin werden wir niemals unsere Klienten auffordern oder ermutigen, vom Arzt verordnete Medikamente nicht oder in einer anderen Dosis einzunehmen oder bevorstehende ärztliche oder chirurgische Behandlungen abzubrechen.

Wir als Humanenergetiker sehen uns nicht als Konkurrenz zur Ärzteschaft, sondern als vollwertiger, energetisch arbeitender Partner zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit des Patienten / Klienten.

Geistig-energetische Behandlung dient immer nur der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker.


Anwendungsmethoden:

Im Rahmen unseres Energetikergewerbes wenden wir folgende Behandlungsmethoden an (Aufzählung nicht vollständig):

  • Geistchirurgie (Aura-Chirurgie)
  • Kinesiologie
  • Healing Hands (Handauflegen)
  • Q-Matrix-Healing (Quantenheilung)
  • EFT (Klopfakupressur)
  • Neue Homöopathie nach Körbler
  • Geistige Aufrichtung der Wirbelsäule
  • energetische Beckenschiefstandsbegradigung
  • Magnetresonanz-Therapie
  • u.a.

Abgrenzungen:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Humanenergetiker-Praxis als auch die Inhaber persönlich keiner Sekte oder sonstigen religiös verblendeten Gruppierung angehören und sich von jeglicher Doktrin und Glaubenseinschränkung mit Nachdruck distanzieren.

Rechtlicher Hinweis zur Abgrenzung des Berufsbildes „Humanenergetiker“ gegenüber dem Ärztegesetz und anderen reglementierten Gewerbe in Österreich:

Beim Magistrat St. Pölten angemeldetes, freies Gewerbe:
„Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit – mittels der Methode von Dr. Bach, mittels Biofeedback oder Bioresonanz, mittels Auswahl von Farben, Düften, von Lichtquellen, Auswahl von Aromastoffen, von Edelsteinen, von Musik, – unter Anwendung kinesiologischer Methoden, Interpretation der Aura, mittels Magnetfeldanwendung, durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen, mittels Cranio Sacral Balancing“

Die von uns ggf. alternativ verwendeten Begriffe: Geistheilung, Geistheiler, Heiler, geistig energetische Heilung etc. dienen lediglich dem besseren Verständnis unserer Arbeitsmethoden und haben nur Gültigkeit im deutschen Rechtsraum. Diese werden jedoch auch vom österreichischen Durchschnittsbürger als auch von meinem Berufskollegen und Kolleginnen in Österreich verstanden und verwendet. Die oben verwendeten Begriffe sind insbesondere nur in Deutschland erlaubt und dort gebräuchlich und wurden von Wolfgang T. Müller namentlich als Gewerbe in Deutschland vor seiner Übersiedlung nach Österreich ausgeübt.
In Österreich ist alles, was mit dem Begriff „Heilung“ zusammenhängt, nur der Ärzteschaft erlaubt, diese zu benutzen. In Österreich wird der Begriff (Human-) Energetiker verwendet. Wobei das Wort „Energetiker“ eine Hilfskonstruktion ist, um zu beschreiben, dass der Energetiker im Rahmen seines freien Gewerbes Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen einer energetischen Ausgewogenheit mittelbar oder unmittelbar am Menschen leistet.

Hier kann gleich ein Termin online gebucht werden:

Wichtiger Hinweis zur Abgrenzung Energetiker ./. Lebens- und Sozialberater:

Unsere ganzheitliche Arbeit dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker oder die Arbeit eines Lebens- und Sozialberaters.

Aufgrund geltender, gesetzlicher Bestimmungen in Österreich bitten wir um Beachtung folgender Abgrenzungen des verwendeten Begriffes „spiritueller oder energetischer Berater“ zum in Österreich reglementierten Gewerbe „Lebens- und Sozialberater“ (in Deutschland ist der Beruf des Lebensberaters nicht reglementiert und gilt als freies Gewerbe):

Bei den Lebens- und Sozialberatern als reglementiertes Gewerbe steht – neben anderen, hier jedoch nicht relevanten Beratungsthemen – die Persönlichkeitsberatung im Mittelpunkt.

Beim Energetiker und beim spirituellen (energetischen) Berater steht nicht die Persönlichkeitsberatung im Vordergrund, sondern die Hilfestellung zur Erreichung eines energetischen und seelischen Gleichgewichtes.
Wir untersuchen als Energetiker nicht, ob jemand krank ist und welche Betreuung er benötigt zu seiner Persönlichkeitsentwicklung, sondern wir setzen Maßnahmen, um eine festgestellte energetische Disbalance zu beseitigen und ein harmonisches Gleichgewicht wieder herzustellen. Dabei bedienen wir uns einzig und alleine energetischer, spiritueller Maßnahmen.
Unsere „Untersuchung“ bezieht sich daher ausschließlich auf den Energiezustand des Menschen, was bedeutet, dass Blockaden, Energiestaus etc. aufgespürt und durch eine jeweils bestimmte Arbeitsmethode so aufgelöst werden, dass wiederum ein harmonischer Zustand erreicht wird.

Wir fassen nochmals zusammen und zitieren in diesem Zusammenhang einen recht aufschlußreichen und stimmigen Artikel zum Begriff „Humanenergetik“ auf Wikipedia, welchem wir uns vollinhaltlich anschliessen:

Unter Humanenergetik versteht die Wirtschaftskammer Österreich ein Berufsbild im Bereich der Dienstleistungen, das „alle Tätigkeiten, die sich auf das wissenschaftlich derzeit noch nicht erfassbare Energiefeld, das alles umgibt und durchdringt, beziehen“ umfasst und das „jede Form von Lebensenergie, Energielenkung und Energiefluss mit ein[-schließt]“. Im Methodenkatalog wird generell lediglich die „Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit“ [1] erlaubt.

Das Berufsbild des Humanenergetikers ist vor allem negativ definiert. Humanergetiker sind nach ihm nicht zur „Ausübung von medizinischen Tätigkeiten berechtigt“. Damit sind ihnen unter anderem Untersuchungen auf „körperliche und psychische Krankheiten oder Störungen, von Behinderungen oder Missbildungen und Anomalien, die krankhafter Natur sind“ verwehrt, aber auch die Beurteilung von Krankheiten, die Behandlung, die Vornahme operativer EingriffeVorbeugung, Geburtshilfe und die Verordnung von Heilmitteln sind nicht erlaubt.

Humanenergetiker sind auch „zu individueller BeratungCoaching und Betreuung“ von Menschen „im Zusammenhang mit Persönlichkeitsthemenberuflichen Themen, Lebensabschnittsthemen, persönlichen und sozialen Beziehungen sowie Kommunikationsthemen im Sinne des reglementierten Gewerbes Lebens– und Sozialberatung“ nicht berechtigt, ebenso nicht „zur bewussten und geplanten Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen“, ebenso nicht zu Tätigkeiten im Bereich der physiotherapeutischen Dienste und zu Tätigkeiten im Bereich von Massage und Kosmetik.

Die Berufsbezeichnung „Humanenergetiker“ ist nicht geschützt. Durch die Bezugnahme auf ein „wissenschaftlich noch nicht erfassbares Energiefeld“ ist eine verbindliche Ausbildung de facto unmöglich. Eine natur- oder geisteswissenschaftlich gesicherte Definition von Humanenergetik ist damit ebenfalls nicht möglich.“