Berufsethik

Berufsethik der Gemeinschaftspraxis für Humanenergetik und Energiemedizin

Diese wurden erstellt in Anlehnung an die österreichischen Standesregeln  des Fachverbandes der gewerblichen Dienstleister für die freien Gewerbe der Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit, deren Tätigkeiten personenbezogen ausgeübt werden (Humanenergetik).

Unsere ethische Berufsauffassung geht jedoch noch weit darüber hinaus.

Abgrenzung gegenüber Sekten:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keiner kirchlichen, spirituellen oder sonstiger religiös verblendeten Gruppierung angehören und distanzieren uns von jeglicher Doktrin und Glaubenseinschränkung. Wir distanzieren uns  auch mit Nachdruck von jeglicher Annäherung an Sekten.

Rechtlicher Hinweis zur Abgrenzung des Berufsbildes “Energetiker” gegenüber dem Ärztegesetz und anderen reglementierten Gewerbe in Österreich:

Die von uns oder unseren Klienten möglicherweise alternativ verwendeten Begriffe Geistheilung, Geistheiler, Heiler, geistig energetische Heilung etc. dienen lediglich dem besseren Verständnis unserer Arbeitsmethoden und werden auch von unseren Berufskollegen und Kolleginnen in Österreich verwendet, sind jedoch nicht in der engen Auslegung des freien Gewerbes des Energetikers in Österreich erlaubt. Die oben verwendeten Begriffe sind insbesondere in Deutschland erlaubt und gebräuchlich.

Abgrenzung des verwendeten Begriffes “spiritueller / energetischer Berater” zum in Österreich reglementierten Gewerbe “Lebens- und Sozialberater”:

Bei den Lebens- und Sozialberatern als reglementiertes Gewerbe steht – neben anderen, hier jedoch nicht relevanten Beratungsthemen – die Persönlichkeitsberatung im Mittelpunkt. Beim Energetiker und beim spirituellen Berater steht nicht die Persönlichkeitsberatung im Vordergrund, sondern die Hilfestellung zur Erreichung eines energetischen und seelischen Gleichgewichtes.

Abgrenzung „geistiges Heilen“ in Bezug auf ärztliches Wirken

Geistiges Heilen (DE) / Energetische Behandlung (AT) dient immer nur der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker (Deutschland).

Anwendungsbereich

Diese Standesregeln sind anzuwenden auf die freien Gewerbe der Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit, deren Tätigkeiten personenbezogen ausgeübt werden (Humanenergetik). Diese ethischen Standesregeln gelten somit auch für unsere Praxis für Humanenergetik.

Berufsethik

  1. Wir sind verpflichtet, das Leben, die physische und psychische Gesundheit des Klienten nicht zu gefährden und die Tätigkeit ausschließlich am Wohle des Klienten auszurichten;
  2. Wir begegnen den Klienten in einer Haltung der Achtsamkeit, Wertschätzung, Anteilnahme, Sorgfalt und hoher Verantwortlichkeit;
  3. Wir stellen keine Diagnose, führen keine Therapien und Behandlungen im medizinischen Sinne durch oder üben keine Heilkunde im gesetzlichen Sinne aus. Wir stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass beim Klienten nicht der Eindruck entsteht, dass ärztliche Behandlungen durchgeführt werden oder Leistungen der freien Berufe oder der reglementierten Gewerbe erbracht werden; wir stellen diese Informationspflicht dadurch sicher, dass ein neuer Klient eine entsprechende Information vor dem eigentlichen Gespräch erhält.
  4. Wir achten und wahren die Willensfreiheit der Klienten. Wir unterlassen die Ausübung von Druck, Täuschungen, Manipulationen, das Aufzwingen der eigenen Meinung, die Beeinflussung durch Angstmacherei sowie anderer Formen von subtiler Beeinflussung auf den Klienten. Wir kultivieren Wertfreiheit und Offenheit in der Beziehung zum Klienten;
  5. Wir achten sorgfältig auf die Autonomie, die freie Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit sowie die weltanschaulich-religiöse Individualität des Klienten und verletzen diese nicht;
  6. Wir haben die angewandte Arbeitsmethode, ihre Wirkungsweise und ihre Grenzen in verständlicher, sachlicher und nachvollziehbarer Weise zu erklären;
  7. Wir geben keine unseriösen Versprechen bezüglich der zu erwartenden Wirkung der angewandten Methode und verpflichten uns zur Bescheidenheit im Umgang mit Erfolgen; insbesondere geben wir keine wie auch immer gearteten Heilversprechungen oder vermitteln gegenüber dem Klienten den Eindruck, dass wir heilen können.
  8. Wir haben für Honorartransparenz, einen klar definierten Arbeitsumfang und einen ordnungsgemäßen, auch mündlichen Vertragsabschluss vor Auftragsbeginn Sorge zu tragen; unsere Honorare für unsere Dienstleistungen sind für jedermann offen und transparent und stehen dem Klienten durch geeignete Veröffentlichungsmaßnahmen auch vor der Behandlung oder einer Terminvereinbarung zur Verfügung.
  9. Wir haben dafür Sorge zu tragen, dass ein angemessener Arbeitsbereich zur Verfügung steht, der ausschließlich der Berufsausübung dient, dem Ansehen des Berufsstandes keinen Schaden zufügt und eine ungestörte Berufsausübung ermöglicht;
  10. Wir sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten von Klienten verpflichtet. Diese Verschwiegenheit besteht nicht, wenn und insoweit der Klient ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet.
  11. Wir beachten im Umgang mit Berufskollegen folgende Vorgaben:
  12. Wir verpflichten uns, das Ansehen des Berufsstandes nach außen zu wahren;
  13. Wir bringen der Arbeit anderer Berufsangehöriger Respekt und Anerkennung entgegen, auch wenn sich diese anderer Arbeitsmethoden bedienen. Wir unterlassen es, andere Berufsangehörige aus weltanschaulichen Gründen oder aufgrund anderer Meinungsverschiedenheiten zu verunglimpfen oder zu diffamieren;
  14. Wir verpflichten uns zur interdisziplinären Zusammenarbeit und bemühen uns um eine gute Beziehung und um Zusammenarbeit mit Angehörigen von Gesundheitsberufen und anderen angrenzenden Berufen.
  15. Die Standesregeln-Humanenergetik der WKO Österreich im Original zum Download